Gesetzliche Bestimmungen

Gesetzliche  Bestimmungen

Für Abluftströme mit leicht flüchtigen organischen Verbindungen bilden die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen die Grundlage zur Wahl des geeigneten Verfahrens zur Minderung dieser Emissionen.

Folgende Gesetzestexte sind im Zusammenhang mit der Abluftreinigung besonders relevant:
  • "Bundesimmissionsschutzgesetz": (kurz: BImSchG); dient vorwiegend als behördliche Beurteilungsgrundlage für Genehmigungsverfahren und den Betrieb von Anlagen, die Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Umwelteinwirkungen hervorrufen.
     
  • "31. Bundesimmissionsschutzverordnung": (kurz: 31. BImSchV); dient als behördliche Beurteilungsgrundlage für Genehmigungsverfahren und den Betrieb von Anlagen, die speziell leicht flüchtige Verbindungen (VOC) emittieren. Hier werden konkrete, branchenspezifische Grenzwerte aufgeführt.
     
  • "Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft": (kurz: TA Luft); Hier werden ergänzend zur 31. BImSchV Grenzwerte für krebserzeugende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Stoffe ( R-Sätze) angegeben, die es einzuhalten gilt.
     
  • "ATEX-Richtlinie": Sie legt die Regeln für das Inverkehrbringen und den Umgang von Produkten fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

SIMAKA Energie- und Umwelttechnik GmbH